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Die Geschichte des Kreditwesens
Das Kreditwesen begann fast gleichzeitig mit der Erfindung des Geldes. Bereits in der Antike gab es Pfandleiher und Geldwechsler in den Städten. Sie verliehen Geld gegen entsprechende Gegenleistung natürlich in erster Linie an die Reichen, Mächtigen und Herrschenden aber nach und nach auch ganz normale Menschen. Auch Produkte wie Saatgut Wagen und Pferde etc.wurden ausgeliehen. Später, als der internationale Seehandel die Welt immer weiter zusammenrücken ließ, wurde der Kreditbrief erfunden. Mit ihm konnten die Kaufleute überall auf der Welt über ihr Vermögen verfügen, ohne es ständig mit sich herumschleppen zu müssen. Das war auf den Monate dauernden und teilweise gefahrvollen Reisen sehr vorteilhaft. Weltweit entstanden Banken, die auch Kredite gaben, mit denen die großen Handelshäuser und Reeder flexibler wirtschaften konnten. Nicht nur Händler verdienten Unsummen sondern auch die Banken erzielten riesige Gewinnmargen. Mit der zunehmenden Industrialisierung wurde die Bedeutung der Banken immer größer. Im 19./20.Jahrhundert entstanden auch in Deutschland viele neue Banken und große Kapitalgesellschaften, bei denen sich mehrere Banken zusammen schlossen. Gab es bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges Kredite im Prinzip nur für Geschäftskunden, begann in den Nachkriegsjahren mehr und mehr auch das private Kreditgeschäft. Der Krieg war vorbei und nach den entbehrungsreichen Jahren sehnten sich die Menschen nach Konsum und auch nach etwas Luxus. Und das Wirtschaftswunder machte das alles möglich, wenn auch die Löhne und anderen Einkünfte noch recht bescheiden waren. Damals entstanden auch die Sparkassen, Volksbanken und Genossenschaftsbanken, die hauptsächlich für die Konsumentenkredite zuständig waren.
Die Reglementierungen des deutschen Kreditwesens
Im Jahr 1899 wurde in Deutschland der erste staatliche Versuch unternommen, regulierend in die Kreditgeschäfte deutscher Banken einzugreifen. Das Hypothekenbankgesetz regelte die Rechte und Pflichten der Hypothekenbanken. Im Jahr 1934 entstand dann die Bankenaufsichtsregelung, ein Grundpfeiler des modernen Kreditwesens in Deutschland. Die Bankenaufsicht überwacht die Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten und ihre wichtigstes Aufgabe ist es, das Vertrauen der Anleger aufrechtzuerhalten. In Deutschland wird die Bankenaufsicht gemeinsame von Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgeübt. 1861 wurde außerdem das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) beschlossen. Seine Hauptzwecke sind die Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft und der Schutz
der Gläubiger vor dem Verlust ihrer Einlagen.
Die EZB und ihre Aufgaben
1998, ein Jahr vor der Einführung des Euro (bis 2003 nur als Buchgeld) als gemeinsame Währung der Europäischen Union, wurde die Europäische Zentralbank (EZB) gegründet. Sie bildet zusammen mit den nationalen Zentralbanken (NZB) das Europäische System der Zentralbanken Die wichtigste Aufgabe der EZB ist es, die Kaufkraft des Euro und so auch die Preisstabilität im Euroraum zu zu sichern. Das geschieht unter anderem durch die Festsetzung des Leitzinses, des von der EZB im Rahmen ihrer Geldpolitik festgelegte Zinssatzes. Zu diesem Zinssatz nehmen die ihr angeschlossenenen Kreditinstitute Kredite auf und reichen sie an ihre Kunden aus. Praktisch der gesamze Geldmarkt ist von der Leitzinspolitik der EZB betroffen und so wirkt sich diese Politik auch auf die gesamte Volkswirtschaft der Mitgliedsländer aus.
Das Kreditwesen ist zu meist trügerisch und undurchsichtig für den normalen Bürgern, dies ist von den Banken dieser Nation so gewünscht. Wir von Kreditwesen.org haben es sich zur Aufgabe den Kreditsektor für jedermann transparent zu gestalten. Wir klären Sie über Tücken von einigen Kreditanbietern auf und geben Ihnen wertvolle Tipps und Tricks an die Hannd, um für den Fall der Fälle bestens gewappnet zu sein. Zudem finden Sie Tipps und hilfreiche Antworten bei folgenden Beiträgen: Kredit für Möbelkauf, Darlehen ohne Sicherheiten und Finanzierung für Auszubildende.
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