Kredit mit Bürgschaft
Die Banken vergeben keinen Kredit mehr so leichtfertig, wie sie das früher einmal getan haben. Wenn der Kreditnehmer nicht genügend Sicherheiten aufzuweisen hat, wird ein Kredit in der Regel verweigert. Eine Kreditzusage kann aber dann in schwierigen Fällen gegeben werden, wenn ein Bürge die Haftung übernimmt. Doch bevor man sich in eine solche Lage begibt, sollte man einiges darüber wissen.
Kredit mit Bürgschaft
Eine Bürgschaft ist eine große Herausforderung für den Betroffenen und eine große Verantwortung für den eigentlichen Kreditnehmer. Dem Bürgen muss im Vorfeld klar sein, dass er für die kompletten Schulden haftet, wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlt. Es spielt dabei keinerlei Rolle, ob der Bürge Geld hat oder nicht.
Ausfallbürgschaft
Die herkömmliche Version ist die Ausfallbürgschaft. Der Bürge muss erst dann für den Kredit aufkommen, wenn beim Schuldner wirklich nicht mehr zu holen ist.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
In diesem Fall ist Vorsicht geboten, denn der Bürge haftet in jedem Fall für die Schulden auch dann, wenn der eigentliche Schuldner gar nicht zahlungsunfähig ist. Hat der Kreditnehmer keine Lust mehr zu bezahlen, muss der Bürge ohne Wenn und Aber einspringen. Nicht selten kommt es aus diesem Grund zu einem Freundschaftsbruch.
Die Höhe der Bürgschaft
Bei einem Kredit mit Bürgen muss dieser bis zur endgültigen Tilgung haften. Das betrifft auch die Zahlung der Zinsen. Deshalb sollten Bürgen nur bis zu einem bestimmten Betrag die Bürgschaft antreten, sonst wird es ein Fass ohne Boden. In der Vergangenheit wurden mittellose Verwandte als Bürge herangezogen. In der Regel waren dies die Ehegatten. Doch dieses wurde mittlerweile vom Gesetzgeber eingeschränkt.
Grundsätzliches über einen Kredit mit Bürgschaft
Ein Kredit mit Bürgschaft sollte man wirklich nur in ernsten Notfällen eingehen und Mitverantwortung tragen. Kommt es zu Zahlungsausfällen, haftet der Freund oder der nahe Verwandte. Angebracht wäre in einem solchen Fall eher, auf einen Kredit grundsätzlich zu verzichten und sich das Geld von Verwandten oder Freunden zu leihen. Das ist meistens zinslos und man läuft nicht Gefahr, dass die Freundschaft an einer Bürgschaft zerbricht.