Umschuldung bei Trennung

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Eine Trennung führt nicht nur zu einer schwierigen Gefühlslage, sondern ist auch mit finanziellen Aufwendungen verbunden. Um eine sinnvolle Aufteilung der Kosten zu erreichen, bietet sich die Aufteilung der bestehenden finanziellen Verpflichtungen an. Viele ehemalige Partner sind sich darin einig, dass als Beispiel die Raten für den Möbelkauf künftig derjenige begleichen soll, der sie weiterhin benutzt.

Auch wenn eine solche Aufteilung grundsätzlich Sinn macht, lässt sich eine Schuldenaufteilung als Variante einer Umschuldung bei der Trennung nicht ohne das Einverständnis des Kreditgebers durchführen. Die Ablösung des Kredites durch einen dritten Kreditgeber ist hingegen möglich, da die vorzeitige Ablösung bei Verbraucherkrediten grundsätzlich statthaft ist. Die Bank darf in diesem Fall jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, falls der konkrete Vertrag nicht explizit eine kostenlose vorzeitige Tilgungsmöglichkeit vorsieht.

Aufteilung der Schulden auf die ehemaligen Partner

Eine Besonderheit bei einer Umschuldung bei einer Trennung besteht darin, dass die bisherigen Partner nicht immer nach einem neuen Darlehen suchen, sondern häufig schlicht die bestehenden Verbindlichkeiten aufteilen und somit umschreiben lassen wollen. Das ist nur mit Zustimmung der einzelnen Kreditgeber möglich und wird von diesen erfahrungsgemäß ungern vorgenommen. Falls beide Ex-Partner den Kreditvertrag unterschrieben hatten, besteht für die Tilgung der Zugriff auf zwei Einkommen.

Hierauf freiwillig zu verzichten ist nicht im Sinne des Kreditgebers, so dass dieser dem entsprechenden Wunsch nur gegen einen spürbaren Zinsaufschlag erfüllen wird. Wenn hingegen nur einer der vormaligen Lebensgefährten oder Eheleute den Vertrag unterschrieben hatte und dieser auf den anderen umgeschrieben werden soll, sind die Erfolgsaussichten größer. Voraussetzung ist, dass die Bonität des künftigen Vertragspartners mindestens so gut wie die des bisherigen Kreditkunden ausfällt.

Die Umschuldung durch einen neuen Kredit bei einem weiteren Kreditgeber

Einfacher als das Umschreiben bestehender Kreditverträge ist es , die klassische Form der Umschuldung bei der Trennung zu wählen. Diese besteht darin, dass die bestehenden Kredite durch den neuen Darlehensgeber abgelöst werden. Als Besonderheit schließt dieser im Falle der Umschuldung bei einer Trennung nicht nur einen neuen Kreditvertrag, sondern deren zwei ab, indem jeder der beiden ehemaligen Partner einen Teil der Kreditsumme übernimmt. Da alle bestehenden Verbindlichkeiten abgelöst werden, ist es für die künftige Aufteilung der bestehenden Schulden unerheblich, wer die einzelnen ursprünglichen Kreditverträge unterschrieben hatte.

Wichtig ist hingegen, dass sich beide frühere Partner für die Umschuldung bei der Trennung auf einen künftigen Kreditgeber einigen. Dieser vergibt zwei an jeden der beiden Antragsteller jeweils einen vom anderen Ex-Partner unabhängigen Kredit. Die Aufteilung der bisherigen Verbindlichkeiten können die Betroffenen frei vereinbaren, sie sollte für eine erfolgreiche Kreditbeantragung jedoch zum jeweiligen Einkommen passen. Bei dessen Berechnung bestehen Unterschiede, unter anderem berücksichtigt nicht jeder Darlehensgeber den Unterhalt des vormaligen Partners bei der Haushaltsrechnung.

Jeder Kreditnehmer kann die Umschuldung während der Trennung zu einer Aufstockung der Kreditsumme nutzen, indem er mehr als den auf ihn entfallenden Betrag der Bestandsschulden beantragt. Diese Vorgehensweise ist sinnvoll, um die mit der Trennung verbundenen Kosten ebenfalls durch einen Kredit abzudecken. Die Beantragung verschiedener Darlehen innerhalb kurzer Zeit führt zu einer Verschlechterung des Schufa-Scores und somit zu höheren Zinskosten bei einer bonitätsabhängigen Verzinsung des zweiten Darlehens.

Wie bei jeder Kreditablösung, so überweist der neue Kreditgeber auch im Falle der Umschuldung bei einer Trennung die einzelnen Kreditbeträge auf die bestehenden Kreditkonten und gleicht diese somit aus. Auf diese Weise stellt er sicher, dass die Kreditnehmer das Darlehen tatsächlich zur Ablösung verwenden. Den für die Aufstockung bestimmten Teilbetrag zahlt er selbstverständlich auf die jeweiligen Girokonten der Ex-Partner aus. Diese achten im Falle der Umschuldung bei einer Trennung darauf, dass jeder von ihnen nur den Kreditvertrag für die auf ihn entfallende Summe unterschreibt. Eine gegenseitige Bürgschaft ist zwar grundsätzlich möglich, wirkt aber dem Ziel der Trennung der aus gemeinsamen Tagen stammenden Verbindlichkeiten entgegen.

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